Muss die Nachkontrolle bei verstorbenen Patienten angelegt werden?

Stirbt der Patient bei der Entlassung, brauchen Sie keine Nachkontrolle anlegen.
Stellen Sie im Laufe der Nachkontrolle fest, dass der Patient verstorben ist, müssen Sie die Nachkontrolle anlegen und bei „Patient lebt? Nein“ angeben.