Die Teilnahme des Patienten am Nationalen Register e.V. ist keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Qualitätssicherung. Dieses sind zwei getrennte Datenbanken. Nimmt der Patient zusätzlich am Nationalen Register teil, setzen Sie das Häkchen. Melden Sie den Teilnehmer („gelber Zettel“) dem Nationalen Register e.V., indem Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung („gelber Zettel“) an das Nationale Register schicken. Sollte der Teilnehmer im Register schon registriert sein, hat dies keine Auswirkungen. Eine Doppelmeldung wird verhindert.