Ein Exemplar der unterschriebenen Einwilligungserklärung bleibt in Ihrer Abteilung und dient als Beweis, dass der angelegte PID tatsächlich existiert. Das andere Exemplar bekommt der Patient.
Ein Exemplar der unterschriebenen Einwilligungserklärung bleibt in Ihrer Abteilung und dient als Beweis, dass der angelegte PID tatsächlich existiert. Das andere Exemplar bekommt der Patient.