Grundsätzlich gilt nach § 8 der Berufsordnung des Arztes, dass der Arzt der Aufklärungspflicht unterliegt. Dies ist auch bei dieser registerartigen Studie der Fall. Als Kontaktperson (Seite 2 der Einwilligung) muss ein Arzt vermerkt werden und unterschreiben. Es darf keine Schwester oder med. Dokumentar unterschreiben.