Qualitätssicherung angeborener Herzfehler: Deutsche Herzstiftung steigt in Finanzierung ein

Die Nationale Qualitätssicherung angeborener Herzfehler wird von der Deutschen Herzstiftung mit einer Fördersumme von 70.000 Euro unterstützt. Die bundesweite Datenerfassung, die auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK) und der Deutschen Gesellschaft für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie (DGTHG) ins Leben gerufen wurde, soll alle herzchirurgischen und interventionellen Behandlungen bei Patienten mit angeborenen Herzfehlern erfassen. Dazu geben seit dem 1. Oktober 2011 46 kinderkardiologische und herzchirurgische Abteilungen aus ganz Deutschland ihre Behandlungsdaten in eine zentrale Datenbank ein. Auf diesem Wege können die eingesetzten Behandlungsmethoden bei den verschiedenen Herzfehlern evaluiert und die Behandlungsergebnisse ausgewertet werden. Das Kompetenznetz Angeborene Herzfehler stellt die Infrastruktur für die Umsetzung des Projekts zur Verfügung. Die Auswertung der Daten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit.

„Die Qualitätssicherung ist ein Meilenstein in der Behandlung von Patienten mit angeborenen Herzfehlern und wird zur kontinuierlichen Verbesserung der Behandlung dieser Menschen beitragen“, ist sich Professor Friedrich Wilhelm Mohr, Präsident der DGTHG, sicher. „Diese Maßnahme eröffnet die Möglichkeit, den Behandlungsverlauf sowohl zu bewerten, Nutzen und Risiken der verschiedenen Verfahren abzuwägen und fundierte Kriterien für den Einsatz der unterschiedlichen Behandlungsoptionen zu erarbeiten“, erklärt Professor Felix Berger, Past-Präsident der DGPK. Pro Jahr werden in Deutschland rund 12.000 Operationen und therapeutische Interventionen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angeborenem Herzfehler durchgeführt – die Mehrheit davon im Säuglingsalter.